Frei verkäuflich „an Hinz und Kunz“ – aber für Naturheilpraktiker verboten

Die Nummer 1 meiner Favoriten unter den Naturheilmitteln ist das Probiotikum Symbioflor 1. Mit diesem Heilmittel behandle ich seit 18 Jahren erfolgreich in schwierigen Fällen, wenn es sich (vorder- oder hintergründig) um eine mikrobioloigische Problematik handelt. Probiotische Therapie – richtig angewendet – erweist sich oft als die Rettung in hochproblematischen Problemfällen wie

  • Infektionen mit antibiotikaresistenten Bakterien
  • Infektionen mit Krankheitserregern, die grundsätzlich nicht auf Antibiotika reagieren
  • rezidivierende Infekte und Infektions- oder Behandlungs-Komplikationen mit zunehmender Immunschwäche
    • häufig als Folge von einer (kurzfristig sogar „erfolgreichen“) Erstbehandlung mit Antibiotika
  • Fehlleistungen und Fehlorientierung des Immunsystems
    • z.B. Allergien
    • z.B. Autoimmunkrankheiten / Autoaggressionskrankheiten

In der einfacheren Anwendung bewähren sich Probiotika (wie Symbioflor) bei jeglichen akuten Infektionen, und zwar völlig unabhängig davon, welcher Art der „Krankheitserreger“ ist, und wo er „angreift“.

Ein genialere Art Heilmittel gibt es wohl kaum! Für meine Bevorzugung von Symbioflor gegenüber anderen Probiotika oder Präbiotika habe ich meine guten Gründe. Auf dieses Fachwissen gehe ich hier nicht weiter ein.

Bis Ende Juni 2013 hatte ich eine Praxis in Arbon, TG, wo ich Symbioflor 1 bei Bedarf legal, gerne und erfolgreich eingesetzt habe. Die guten Zeiten sind nun zu Ende: Dieses Heilmittel darf ich nun nicht mehr abgeben. Im Kanton St. Gallen gehört Symbioflor auf die „Liste C“, was bedeutet:

  • frei verkäuflich in Apotheken“ (an „Hinz und Kunz“)
  • aber verboten für Naturheilpraktiker

Die Behörden des Kantons St. Gallen betrachtet es im Interesse der Volksgesundheit als unverantwortlich, dass ich als mehrere Jahre ausgebildeter, geprüfter, zugelassener und „jahrzehntelang“ praxiserfahrener Naturheilpraktiker Heilmittel der Liste C anwenden und abgeben darf. So beglückwünsche ich nun alle „Hinze und Kunze“ dafür, dass Sie jederzeit in eine Apotheke gehen und sich mit solch hochriskanten Heilmitteln eindecken können. Gehen Sie weise mit dieser Lizenz um, und nützen Sie die Möglichkeiten verantwortungsvoll. (Nur schade, dass die Behörden dafür gesorgt haben, dass Ihnen die aussagekräftigen und erfolgsentscheidenden Anwendungshinweise vorenthalten bleiben.)

P.S. Ich verfüge über das Ihnen unzugängliche Insider-Wissen über die fachgerechte Anwendung der von mir bevorzugten potenten therapeutischen Probiotika. Wenn Sie auf solche Informationen angewiesen sind, können Sie eine Konsultation bei mir buchen. Zumindest vorläufig noch …

 

 

 

 

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