Tarif 590: Liste neuer Tarifpositionen und bisheriger Methoden (EMR, ASCA)

Die Umstellung der Krankenkassen auf Abrechnung gemäss Tarif 590 seit Anfang 2018 hat leider zu Übergangsproblemen bei der Abrechnung und Vergütung meiner  Leistungen geführt (wie auch bei sehr vielen anderen Naturheilpraktiker/-innen und Therapeut/-innen sowie ihren Patient/-innen):

  • einerseits sehen die Rechnungen anders aus (standardisiertes maschinenlesbares Format)
  • andererseits müssen die Leistungen anders und teilweise viel detaillierter aufgeführt werden
  • und es kommt vor, dass früher problemlos rückerstattete Leistungen nun von den Kassen nicht mehr vergütet werden. Davon sind leider etliche Patient/-innen betroffen gewesen.

Vermeiden Sie für die Zukunft unliebsame Überraschungen und erkundigen Sie sich beim Leistungszentrum Ihrer Krankenkasse (meistens online-Zugang für Versicherte und/oder kostenfreie Direktwahlnummer). Beachten Sie insbesondere,

  • dass verschiedene bewährte Massagearten nun in andere Kategorien fallen.
  • dass die Biochemie nach Dr. Schüssler von etlichen Kassen trotz EMR- und ASCA-Anerkennung nicht bezahlt wird
  • dass jede Kasse beliebige Sonderregelungen und Ausnahmen machen kann…

Hier ein zweiseitiges Informationsblatt  mit Checkliste (und als Link zur pdf-Datei)

Nur wenn ich den genauen Leistungsumfang Ihrer Zusatzversicherung kenne, kann ich bei der Wahl meiner Methoden und bei  allgemeinen, beratenden, methodenübergreifenden, integrativen Behandlungen die geeigneten  vergütungsfähigen Tarifpositionen berücksichtigen.

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